Dr. Hornecker - Software-Entwicklung und IT-Dienstleistungen - Freiburg

 

Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erstellt die zwischen den Parteien vereinbarte Software.

§ 2 Durchführung der Leistungen

2.1 Termine
Termine werden die Vertragspartner einvernehmlich schriftlich festlegen, nur dann sind sie verbindlich. Die Verbindlichkeit etwaiger Fertigstellungstermine entfällt, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt. Sollten sich Verzögerungen ergeben, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wird er den Auftraggeber sofort von diesen unterrichten.

2.2 Erkenntnisse über die Beschreibung der Software
Erkennt der Auftragnehmer, dass die Anforderungsbeschreibung fehlerhaft, unvollständig, objektiv nicht ausführbar oder nicht eindeutig ist, so wird der Auftragnehmer dies dem Kunden unverzüglich nach Kenntnis mitteilen. Der Kunde wird für Berichtigung und Anpassung der fachlichen Feinspezifikation innerhalb angemessener Frist sorgen.

2.3 Folgen unzureichender Spezifikation
Verzögerungen oder Mehraufwand wegen mangelhafter Anforderungsbeschreibung oder deren Anpassung vergütet der Kunde an den Auftragnehmer gesondert. Etwaige Termine oder Fristen werden bei nicht ganz geringfügigen Verzögerungen oder Mehraufwand durch solche Defizite hinfällig. Die Verzögerungen oder der Mehraufwand können durch Analyse- und Bearbeitungsaufwand hinsichtlich der Feinspezifikation sowie deren Anpassung als auch die zusätzlichen Arbeiten, Nacharbeiten und Änderungen am Projekt selbst bedingt sein bzw. diese zur Folge haben.

§ 3 Nutzungs- und Verwertungsrechte

Nach der vollständigen Bezahlung der dem Auftragnehmer zustehenden Vergütung geht das Recht zur Benutzung und zur sonstigen beliebigen Verwendung der Programme sowie das Eigentum an den eventuell erstellten Dokumentationen auf den Auftraggeber über. Der Auftragnehmer bleibt jedoch zur Mitbenutzung und zur sonstigen beliebigen Verwendung der dem Programm zugrundeliegenden Konzeption berechtigt.

§ 4 Organisation des Projektes und Mitwirkung des Kunden

4.1. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde wird dem Auftragnehmer die zur Durchführung der erforderlichen Unterlagen und Informationen sowie eventuell erforderliche Räume, Personal und Geräte unverzüglich zur Verfügung stellen. Die Vertragspartner werden im Einzelfall Einvernehmen darüber erzielen, wann und in welcher Weise diese Mitwirkungsleistungen des Kunden zu erbringen sind. Ihr Umfang richtet sich insbesondere nach der Art der von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen.

4.2. Anforderung der Mitwirkungsleistungen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Mitwirkungsleistungen des Kunden möglichst frühzeitig, in der Regel jedoch wenigstens drei Arbeitstage vor deren Bewirkung einzufordern, soweit die Vertragspartner nicht im Projektplan anderes vereinbaren.

4.3. Testdaten
Der Kunde verpflichtet sich zur rechtzeitigen Bereitstellung von Testdaten, die hinsichtlich Umfang, Struktur und Ausgestaltung für die zukünftige Anwendung repräsentativ sind und eine Verifizierung der Programmfunktionalität ermöglichen. Die Einzelheiten hinsichtlich der genauen Ausprägung der Testdaten und deren Umfang gibt der Auftragnehmer noch im Bedarfsfall vor, wenn dies nicht die Vertragspartner einvernehmlich miteinander festlegen.

§ 5 Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz

5.1 Datenschutz
Beide Vertragspartner verpflichten sich, bei den am Projekt beteiligten Personen sicherzustellen, dass diese die Bestimmungen über den Datenschutz kennen und beachten. Der Auftragnehmer wird seine Mitarbeiter auf das Datengeheimnis verpflichten.

5.2 Kennzeichnung von Unterlagen
Der Kunde wird solche Unterlagen, die der Auftragnehmer wegen ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit in stärkerem als üblichen Maße sichern soll, rechtzeitig entsprechend kennzeichnen. Der Auftragnehmer wünscht grundsätzlich nicht, Geschäftsgeheimnisse zu erfahren. Soweit dem Auftragnehmer aber doch Geschäftsgeheimnisse vom Kunden anzuvertrauen sind, um die vereinbarte Leistung erbringen zu können, wird der Kunde solche Informationen ausdrücklich als Geschäftsgeheimnis gegenüber dem Auftragnehmer deutlich erklären. Der Auftragnehmer wiederum verpflichtet sich, solche Informationen entsprechend vertraulich zu behandeln.

§ 6 Vergütung

6.1 Zahlungspflicht und Fälligkeit
Der Kunde zahlt die in der Auftragsbestätigung von dem Auftragnehmer festgehaltene Vergütung an den Auftragnehmer. Die Vergütung ist zahlbar innerhalb 14 Tage nach Rechnungserhalt.

6.2 Vergütung zusätzlicher Leistungen
Zusätzliche Leistungen des Auftragnehmers (z.B. Ergänzungen, Änderungen, s. a. § 2.3) vergütet der Kunde an den Auftragnehmer nach Zeitaufwand gemäß der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers.

6.3 Mehrwertsteuer
Die von dem Auftragnehmer jeweils auszuweisenden Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 7 Abnahme

7.1 Abnahmeprüfung
Der Kunde wird unverzüglich nach Lieferung der Software die Abnahmeprüfung vornehmen und die Übereinstimmung mit der Anforderungsbeschreibung überprüfen.

7.2 Abnahmeerklärung
Entspricht die Leistung des Auftragnehmers der Anforderungsbeschreibung und den ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Auftragsänderungs- und Zusatzwünschen, erklärt der Kunde unverzüglich die Abnahme.

7.3 Abnahmefiktion
Erklärt der Kunde sechs Wochen nach Lieferung des Endprodukts durch den Auftragnehmer die Abnahme nicht und hat er in der Zwischenzeit auch keine wesentlichen Mängel an den Auftragnehmer mitgeteilt, so gilt die Software als abgenommen. Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die Software in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt ist.

7.4 Mängelbeseitigung
Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf, so wird der Auftragnehmer diese in angemessener Frist beseitigen.

§ 8 Gewährleistung

8.1 Beginn
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme. Im Falle der Ingebrauchnahme durch den Kunden ohne berechtigte Mängelrüge während der Frist von sechs Wochen (vgl. § 7.3) beginnt diese Frist ebenfalls zu laufen.

8.2 Dauer
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, wenn die Vertragspartner nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.

8.3 Mängel bei Abnahme
Sind bei der Abnahme Mängel festgehalten worden, so wird der Auftragnehmer diese wie festgelegt, ansonsten innerhalb angemessener Frist beseitigen.

8.4 Fehlermeldung
Im übrigen wird der Auftragnehmer aufgrund gemeldeter Mängel, die unverzüglich und möglichst unter Angabe der näheren reproduzierbaren Umstände des Auftretens und der Software- und Hardwareumgebung sowie der Auswirkungen schriftlich mitgeteilt werden sollen, mit der Mängelbeseitigung beginnen und diese innerhalb angemessener Frist durchführen. Die Meldung der Mängel durch den Auftragnehmer kann auch per Email erfolgen. Der Kunde wird den Auftragnehmer bei der Fehlerfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.

8.5 Misslingen der Nachbesserung; Nachfrist
Gelingt dem Auftragnehmer die Mängelbeseitigung nicht innerhalb angemessener Frist und schlägt sie auch innerhalb einer weiteren angemessenen Nachfrist, die der Kunde dem Auftragnehmer gesetzt hat, fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (Minderung und Rücktritt vom Vertrag) zu.

8.6 Wegfall der Gewährleistung
Die Gewährleistungsansprüche des Kunden können von diesem nicht mehr geltend gemacht werden wenn er selbst ohne vorherige schriftliche Zustimmung vom Auftragnehmer Änderungen an der Software durchgeführt hat oder Dritte hat durchführen lassen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Änderungen die Gewährleistungsarbeiten, insbesondere die Analyse- und Beseitigungsarbeiten seitens des Auftragnehmers nicht oder nur unwesentlich erschweren und die gemeldeten Mängel nicht auf diese Änderungen zurückzuführen sind.

8.7 Kosten unberechtigter Mängelrügen
Sind etwa gemeldete Mängel nicht dem Auftragnehmer zuzurechnen oder lag einer Meldung tatsächlich kein Mangel zugrunde, wird der Kunde dem Auftragnehmer den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten (insbesondere Reisen zu den üblichen Sätzen) vergüten.

§ 9 Haftung

9.1
Der Auftragnehmer haftet außerhalb der Gewährleistung (§ 8) nur

  1. ohne Begrenzung der Schadenshöhe für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten des Auftragnehmers oder durch schwerwiegendes Organisationsverschulden verursacht wurden,
  2. unter Begrenzung auf die Auftragshöhe für Schäden, die aufgrund der vertraglichen Verwendung der Vertragssoftware typisch und vorhersehbar sind,
    1. für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
    2. für Schäden, die von Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden,
    3. soweit der Fall der Unmöglichkeit oder anfänglichen Unvermögens des Vertrages vorliegt.

9.2
Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit (u. a. für entfernte Folgeschäden) ist für jeden einzelnen Schadensfall auf einen Betrag in Höhe der vertraglichen Vergütung beschränkt.

9.3
Ein Mitverschulden des Kunden (z. B. unzureichende Datensicherung ) ist diesem anzurechnen.

9.4
Die Haftung für das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, wegen Arglist und für Personenschäden bleibt unberührt.

§ 10 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers.

§ 11 Sonstiges

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht. Auftragnehmer und Kunde verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Bis zu einer solchen Regelung soll anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche gelten, die vom wirtschaftlichen Sinn und Zweck her der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Dr. Hornecker Software-Entwicklung und IT-Dienstleistungen

Leo-Wohleb-Strasse 6
D-79098 Freiburg

+49 (0) 761 - 20 55 10 - 20

Dr. Hornecker Softwareentwicklung und IT-Dienstleistungen

Dr. Hornecker Softwareentwicklung und IT-Dienstleistungen

http://marketing-freiburg.de/agb.aspx